Montag, 15. November 2010

Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel der Wohnung

Rechtsanwalt Martin aus Coburg hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Zurückbehaltungsrecht wegen Mängel der Wohnung

Mit Urteil vom 03.11.2010 (Az. VIII ZR 330/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

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