Montag, 15. November 2010

Urteil gegen zwei Jugendliche wegen Mordes an Nachbarin in Bad Buchau ist rechtskräftig

Das Landgericht Ravensburg hat die Angeklagten des Mordes schuldig gesprochen und den zur Tatzeit 15 Jahre alten Angeklagten S. zu der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Höchststrafe von zehn Jahren, den zur Tatzeit 16 Jahre alten Angeklagten K. zur Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2010

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