Montag, 15. November 2010

Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) Barunterhaltspflicht bei volljährigen Kindern

Rechtsanwältin Lindhofer aus München hat auf JuraPortal24.de einen neuen Artikel veröffentlicht: Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) Barunterhaltspflicht bei volljährigen Kindern

Eltern, die sich gut verstehen, vereinbaren oft, dass das gemeinsame Kind bzw. Kinder nach der Trennung der Eltern jeweils hälftig von den Eltern betreut wird. Dabei stellt sich die Frage, wie es sich nun mit dem Kindesunterhalt verhält.

Hier finden Sie den Link zum ganzen Artikel: Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung (Wechselmodell) Barunterhaltspflicht bei volljährigen Kindern