Donnerstag, 18. November 2010

Werbekampagne zur Einführung eines Magazins mit einem Porträtfoto Günther Jauchs war zulässig

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute erneut entschieden, dass die Werbung mit der Abbildung einer prominenten Person auf dem Titelblatt einer Zeitung ausnahmsweise auch ohne eine diese Abbildung rechtfertigende Berichterstattung zulässig sein kann, wenn sie dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über das Aussehen und die Ausrichtung einer neuen Zeitung zu informieren.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2010

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