Mittwoch, 17. November 2010

Gewerkschaftliche Einwirkungsklage gegen den Arbeitgeberverband - Beachtung des Senioritätsprinzips bei der Schulung für Flugzeugmuster

Die Klage einer Gewerkschaft gegen einen Arbeitgeberverband, auf sein Mitglied zur Beachtung der tarifvertraglichen Vorgaben einzuwirken, bedarf nicht einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht. Das gilt jedenfalls dann, wenn in dem Rechtsstreit sowohl über die Einwirkungsverpflichtung als auch über die ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobene umstrittene Auslegungsfrage entschieden wird.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2010

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