Donnerstag, 29. April 2010

Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Der u. a. für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2010

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