Das Landgericht Kiel hat den Angeklagten Schmid wegen Bankrotts in drei Fällen zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt und ausgesprochen, dass wegen eines Verstoßes gegen das Gebot zügiger Verfahrenserledigung fünf Monate der Strafe als verbüßt gelten. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat dieses Urteil aufgehoben.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2010
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