Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 29.04.2010
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