Mittwoch, 28. April 2010

Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Mietern die Abrechnung erhalten hat

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Vermieter von einem Mieter auch dann die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen kann, wenn die Betriebskostenabrechnung nur dem in Anspruch genommenen Mieter, nicht aber auch den weiteren Mietern der Wohnung zugegangen ist, die ebenfalls Vertragspartner des Vermieters sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 28.04.2010

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