Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten wegen Bestechlichkeit und versuchter Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Es hat festgestellt: Der Angeklagte war im August 2003 zum Bürgermeister der Stadt Nordenham gewählt worden. In diesem Amt setzte er sich zunächst für die Aufstellung eines Bebauungsplans ein, den ein Grundstücksmakler, ein Parteifreund des Angeklagten, benötigte, um eine im Stadtgebiet erworbene Fläche nach Aufteilung in Einzelgrundstücke als Bauland veräußern zu können. Ein entsprechender Beschluss scheiterte jedoch an der damaligen Mehrheit des Stadtrates. Als sich die Mehrheitsverhältnisse im Herbst 2006 geändert hatten, verfolgte der Makler sein Vorhaben weiter. Nunmehr zog der Angeklagte, der aus privaten Gründen mit dem Makler in Streit geraten war, die Angelegenheit an sich und blockierte die Fortsetzung des Bauleitverfahrens. In Gesprächen mit dem Makler drohte er diesem, weitere Gutachten einholen zu lassen, die zu einer negativen Bewertung kommen könnten, und auf den Stadtrat einzuwirken, damit dieser den Bebauungsplan ablehne. Jedoch werde er die Sache weiter unterstützen, wenn der Makler ihm einen Umschlag mit 10.000 Euro in bar in den Postkasten werfe.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2008
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