Die Tarifregelungen zur Überleitung von Arbeitsverhältnissen in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verletzen Art. 3 Abs. 1 GG nicht, soweit sie dazu führen, dass ein angestellter Meister eine geringere Vergütung als die ihm unterstellten Lehrgesellen erhält. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Grenzen der Tarifautonomie nicht überschritten.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2009
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