Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Zur Verpflichtung des Luftfahrtunternehmens, bei einem planmäßig begonnenen, nach einer Zwischenlandung aber nicht weiter durchgeführten Flug Ausgleichszahlungen zu leisten
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2009
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