Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Unterhaltsberechtigten wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes jedenfalls ein Mindestbedarf in Höhe des Existenzminimums zusteht, der dem notwendigen Selbstbehalt eines nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen entspricht und gegenwärtig 770 monatlich beträgt.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich geborenen Kindes
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.12.2009
Haben Sie noch Fragen zum Lebensgemeinschaft? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Lebensgemeinschaft, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.