Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Deutschlandradio darf Mitschriften nicht mehr aktueller Rundfunkbeiträge, in denen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Sedlmayr der Name der Verurteilten genannt wird, in ihrem "Online-Archiv" weiterhin zum Abruf bereithalten
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2009
Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: Rechtsanwaltsverzeichnis | Rechtsberatung