Mittwoch, 14. Januar 2009

Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung

Der unter anderem für das Wohnraummietecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel nicht deshalb unwirksam ist, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Wirksamkeit einer nachträglich getroffenen Vereinbarung über die Endrenovierung der Mietwohnung

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009

Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung