Mittwoch, 14. Januar 2009

Aktuelles zum Kaufrecht

Der Kläger erwarb bei der Beklagten, die einen Baustoffhandel betreibt, Bodenfliesen zum Preis von 1.382,27 €. Nachdem er die Fliesen in seinem Wohnhaus hatte verlegen lassen, zeigten sich Mängel. Deswegen hat der Kläger von der Beklagten die Lieferung neuer Fliesen sowie die Zahlung zukünftig noch entstehender Aus- und Einbaukosten in Höhe von 5.830,57 € begehrt.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009

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