Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2009
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