Donnerstag, 15. Januar 2009

Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009

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