Das Landgericht Trier hat am 03. Juni 2008 den Geschäftsführer und Alleingesellschafter einer Betriebsgesellschaft für Tierkörperbeseitigung sowie zwei seiner Angestellten vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, aus Schlachtabfällen herrührendes BSE-Risikomaterial in der Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich vorsätzlich zu Tierfett verarbeitet und dieses anschließend weiterverkauft zu haben. Das Landgericht hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass dem Geschäftsführer die Verarbeitung von Risikomaterial in seinem Betrieb bekannt gewesen war. Die beiden Angestellten hat das Landgericht wegen fehlenden eigenen Tatinteresses nur als Gehilfen angesehen und mangels Vorliegens einer Haupttat freigesprochen.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.01.2009
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