Mit Urteil vom 27. August 2007 hat das Landgericht Münster den ehemaligen Stabsunteroffizier H. wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung (§ 30 Abs. 1 WStG) und entwürdigender Behandlung (§ 31 Abs. 1 WStG) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Gegen den früheren Stabsunteroffizier F. hat es wegen entwürdigender Behandlung (§ 31 Abs. 1 WStG) eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,- Euro verhängt. Zwei weitere Angeklagte, den ehemaligen Oberfeldwebel K. und den früheren Stabsunteroffizier He., hat es freigesprochen. Der Angeklagte E., ehemals Stabsunteroffizier, wurde vom Landgericht Münster mit Urteil vom 26. November 2007 wegen Misshandlung (§ 31 Abs. 1 WStG) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,- Euro verurteilt. Von dem weiteren Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung und entwürdigender Behandlung wurde er freigesprochen.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 14.01.2009
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Straf- und Strafverfahrensrecht.