Donnerstag, 11. November 2010

Verurteilung wegen der Tötung italienischer Zivilisten im Zweiten Weltkrieg rechtskräftig

Der 1918 geborene Angeklagte wurde durch das Urteil des Landgerichts München I vom 11. August 2009 (1 Ks 115 Js 10394/07) wegen zehnfachen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2010

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