Nach § 27 Abs. 1 EGBGB unterliegt ein Vertrag grundsätzlich dem von den Parteien gewählten nationalen Recht. Bei Arbeitsverhältnissen darf diese Rechtswahl dem Arbeitnehmer nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des nationalen Rechts entziehen, das ohne die Rechtswahl anzuwenden wäre (Art. 30 Abs. 1 EGBGB). Maßgebend ist dabei, ob das Arbeitsverhältnis engere Verbindungen zu einem anderen Staat aufweist, Art. 30 Abs. 2 Halbs. 2 EGBGB.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verringerung der Arbeitszeit von Flugbegleiterinnen einer US-amerikanischen Fluggesellschaft
Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.