Montag, 8. November 2010

Verurteilung eines Substitutionsarztes wegen missbräuchlicher Abgabe von Substitutionsmitteln rechtskräftig

Das Landgericht hat den Angeklagten, einen im hessischen Main-Kinzig-Kreis tätigen Substitutionsarzt, wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in 133 Fällen sowie wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an einen anderen, durch die er leichtfertig dessen Tod verursacht hat, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt; zugleich hat es dem Angeklagten die Ausübung seiner Tätigkeit als Substitutionsarzt für die Dauer von fünf Jahren untersagt. Nach den Feststellungen des Landgerichts gab der Angeklagte in den Jahren von 2000 bis 2005 in einer Vielzahl von Fällen an von ihm substituierte Betäubungsmittelabhängige das Substitutionspräparat Polamidon zur freien Verfügung, ohne dabei die ihm bekannten ärztlichen Sorgfaltspflichten zu beachten. In einem dieser Fälle kam es dabei im Januar 2004 zum Tod eines Substitutionspatienten. Obwohl dieser Patient, den der Angeklagte zuvor seit mehreren Monaten nicht gesehen hatte, von sich aus einen kurz zuvor geschehenen Heroinrückfall schilderte, unterließ der Angeklagte insbesondere die gebotene körperliche Untersuchung. Stattdessen verabreichte er dem Patienten noch in der Praxis eine hohe Dosis Polamidon und gab ihm zudem eine weitere, gleich hohe Dosis zur freien Verfügung nach Hause mit. Der Patient starb am folgenden Tag an einer Atemdepression, nachdem er sich noch in der Nacht die ihm überlassene Dosis injiziert hatte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.06.2008

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