Donnerstag, 11. November 2010

Bundesgerichtshof: Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2010

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