Mittwoch, 20. Oktober 2010

Urteil gegen Sexualstraftäter zur Prüfung der Sicherungsverwahrung aufgehoben und zurückverwiesen

Das Landgericht hat den Angeklagten M. zusammen mit weiteren Angeklagten u.a. wegen schwerer Vergewaltigung in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit Körperverletzung, Vergewaltigung in 8 Fällen, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2010

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