Donnerstag, 21. Oktober 2010

Höhergruppierung sächsischer Lehrer bei begrenzter Stellenzahl

Nach den Lehrerrichtlinien des Freistaats Sachsen haben Grundschullehrer einen Anspruch auf Höhergruppierung von der Vergütungsgruppe IVa in Vergütungsgruppe III BAT-O, wenn sie sich sechs Jahre lang in ihrer Tätigkeit bewährt haben. Darüber hinaus verlangen die Richtlinien, dass eine entsprechende freie Planstelle zur Verfügung steht. Wenn der Haushaltsgesetzgeber weniger Planstellen der betreffenden Vergütungsgruppe schafft, als Lehrer beschäftigt werden, die die Bewährungsvoraussetzungen erfüllt haben, muss eine Auswahlentscheidung auf der Grundlage von Beurteilungskriterien stattfinden. Im Streitfall ist die Auswahlentscheidung derart durchgeführt worden, dass das sächsische Kultusministerium die insgesamt für eine Höhergruppierung zur Verfügung stehenden Stellen im Wesentlichen anteilig auf die vier Regionalschulämter verteilt hat. Diese haben anhand einheitlicher Beurteilungskriterien Anlassbeurteilungen der für eine Höhergruppierung in Frage kommenden Lehrkräfte erstellt. Entsprechend der auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse gebildeten Rangliste wurden die Grundschullehrer höhergruppiert soweit hierfür Stellen zur Verfügung standen. Dies führte im Ergebnis dazu, dass im Bezirk des Regionalschulamtes Leipzig eine höhere Beurteilungsnote für die Höhergruppierung erforderlich war, als in dem der anderen drei Regionalschulämter.

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