Freitag, 22. Oktober 2010

Urteil gegen Führungskader der DHKP-C rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.10.2010

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