Das Landgericht Aachen hat auf Grund einer an 35 Verhandlungstagen durchgeführten Hauptverhandlung die beiden Hauptangeklagten des banden-mäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünfzehn Fällen schuldig gesprochen und hat gegen den Angeklagten Z.K. eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten und gegen den Angeklagten V.K. eine solche von neun Jahren verhängt. Es hat die Mitangeklagte Ka. wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt und hat gegen die drei Angeklagten den Verfall von Wertersatz in Höhe von insgesamt 570.500 angeordnet.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.10.2009
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