Mittwoch, 7. Oktober 2009

Verbot der von der Deutschen Telekom angebotenen Rufumleitung "Switch & Profit" bestätigt

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angebotene Rufumleitung "Switch & Profit" wettbewerbsrechtlich unzulässig ist.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 07.10.2009

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