Das Landgericht Hildesheim hat die Angeklagte, ehemals Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt. Dem lag zugrunde, dass sie ohne den erforderlichen Beschluss des zuständigen Gremiums eine ungerechtfertigte Bonuszahlung über 45.000 Euro an sich selbst veranlasst und ausgezahlt erhalten hatte, wodurch der AOK Niedersachsen ein entsprechender Schaden entstand.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 08.10.2009
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