Montag, 5. Oktober 2009

Urteil gegen Mitglieder einer irakischen Terrororganisation rechtskräftig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. Juli 2008, durch das die Angeklagten Ata A. R., Rafik M. Y. und Mazen S. M. wegen der Beteiligung als Mitglieder an der irakischen terroristischen Vereinigung Jaish Ansar Al Sunna in Deutschland und wegen versuchter Beteiligung an der Ermordung des früheren Ministerpräsidenten des Irak in Berlin zu Freiheitsstrafen von zehn, acht bzw. sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden sind, ist rechtskräftig. Der 3. Strafsenat hat die Revisionen der Angeklagten verworfen.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.10.2009

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