Das Landgericht Lübeck hatte in einer ersten Hauptverhandlung am 31. Mai 2007 zwei Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung eines 18jährigen Gymnasiasten zu jeweils neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Auf die Revision der Eltern des Getöteten hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Kiel zurückverwiesen (vgl. Presseerklärung 7/2008).
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2009
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