Mittwoch, 4. März 2009

Duldungspflicht des Mieters bei baulicher Maßnahme in der Wohnung nach behördlicher Anordnung

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Mieter verpflichtet ist, bauliche Maßnahmen, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchzuführen hat, dulden muss.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2009

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