Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage der "Rügeverkümmerung" im Strafverfahren wahrt die verfassungsrechtlichen Grenzen der richterlichen Rechtsfindung und begegnet auch im Hinblick auf die Beschuldigtenrechte auf ein faires Verfahren und auf effektiven Rechtsschutz keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem oben genannten Beschluss.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2009
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