Mittwoch, 4. März 2009

Missbrauchsvorwurf gegen Lufthansa bei Reisestellenkarten bestätigt

Die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) darf Kreditkartenunternehmen nicht die Erlaubnis verweigern, in Kartenabrechnungen die Umsatzsteuer auf ihre Flugleistungen auszuweisen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs gestern entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2009

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