Das Landgericht Köln hatte die ursprünglich acht Angeklagten im ersten Rechtsgang mit Urteil vom 8. Dezember 2006 für schuldig befunden, in Köln-Bickendorf in der Zeit vom November 2005 bis zum März 2006 in wechselnder Beteiligung zahlreiche Straftaten begangen zu haben, darunter Brandstiftungs-, Raub-, Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten sich die jugendlichen Angeklagten im Laufe des Jahres 2005 zu einer Gruppierung zusammengeschlossen, die sich "Bickendorf Gangsters" nannte, und hatten die abgeurteilten Straftaten aus dieser Gruppe heraus verübt.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.02.2009
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