Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19.02.2009
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