Der Beschwerdeführer ist seit 1983 Professor an der Theologischen Fakultät einer niedersächsischen Universität und war ursprünglich für das Fach "Neues Testament" in Lehre, Forschung und Weiterbildung verpflichtet. Nachdem er sich vom christlichen Glauben öffentlich losgesagt hatte, wurde er verpflichtet, das Fach "Geschichte und Literatur des frühen Christentums" zu vertreten. Dieses Fach wurde dem Institut für Spezialforschungen zugeordnet, und die Lehrveranstaltungen des Beschwerdeführers wurden im Vorlesungsverzeichnis mit dem Zusatz "außerhalb der Studiengänge zur Ausbildung des theologischen Nachwuchses" angekündigt. Die vom Beschwerdeführer dagegen vor den Verwaltungsgerichten erhobene Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2009
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