Mit Urteil der Schwurgerichtskammer Waldshut-Tiengen vom 10. Mai 2006 wurde der heute 52 Jahre alte Angeklagte wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft hatte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 3. Juli 2007 dieses Urteil aufgehoben und an das Landgericht Freiburg zurückverwiesen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg verurteilte den Angeklagten am 14. Februar 2008 nunmehr wegen Totschlags in zwei tateinheitlich begangenen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2008
Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Straf- und Strafverfahrensrecht.