Montag, 1. Dezember 2008

Urteil wegen Schändung der Gedenktafel in Heilbronn rechtskräftig

Mit Urteil vom 30. Mai 2008 hat das Landgericht Heilbronn drei Angeklagte u.a. wegen der Schändung der Gedenktafel, die an die im April 2007 ermordete Polizistin Michéle Kiesewetter erinnerte, und wegen der daran anschließenden gewalttätigen Übergriffe auf ein Rentnerehepaar, das gegen die Schändung einschritt, zu Jugendstrafen von zwei Jahren acht Monaten bzw. drei Jahren sowie den erwachsenen Angeklagten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 01.12.2008

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