Mittwoch, 10. Dezember 2008

Verurteilung des "Bäckers von Siegelsbach" rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, der in Siegelsbach eine Bäckerei betrieben hatte, am 10. April 2008 wegen Mordes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung mit Todesfolge und – jeweils in zwei tateinheitlichen Fällen – versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2008

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