Mittwoch, 10. Dezember 2008

Preisgestaltung der Gasversorger unterliegt kartellrechtlicher Missbrauchskontrolle

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein örtlicher Erdgasversorger in seinem angestammten Versorgungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung innehat und daher bei der Gestaltung seiner Endverbraucherpreise der Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden unterliegt.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2008

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