Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlosseneÜbertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die Gehaltserhöhung als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis handelte.
Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Vertrag zugunsten Dritter - Begünstigung durch Gehaltserhöhung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2008
Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsrecht? Bei JuraPortal24.de finden Sie Anwälte für Arbeitsrecht, die Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen.