Dienstag, 9. Dezember 2008

Vertrag zugunsten Dritter - Begünstigung durch �Gehaltserhöhung� auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Der zwischen Veräußerer und Erwerber einer Steuerberaterpraxis geschlossene Übertragungsvertrag sah für eine Arbeitnehmerin eine Beschäftigungsgarantie bis zum Rentenalter vor und verpflichtete den Erwerber zu einer Gehaltserhöhung, die im Rahmen des Kaufpreises berücksichtigt werden sollte. Die Auslegung dieses Vertrages ergab, dass die „Gehaltserhöhung“ als Teil der Arbeitsvergütung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und es sich dabei nicht um den „bis zum Rentenalter ratenweise zu zahlenden Kaufpreis“ handelte.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2008

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