Nach einem Ausflug, den der in Dänemark lebende Angeklagte zum Ende der Sommerferien 2011 mit seinen beiden zehn und neun Jahre alten Töchtern unternommen hatte, tötete er die mit einem Schlafmittel betäubten, auf der Rückbank seines Autos schlafenden Kinder, indem er das Fahrzeug auf einem Waldweg in der Nähe der Stadt Kremmen (Brandenburg) in Brand setzte. Er hatte die Tat längerfristig geplant; durch sie wollte er verhindern, dass die Mädchen, die nach seiner Scheidung von deren Mutter zunächst bei ihm wohnten, künftig bei ihr leben würden.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2012
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