Mittwoch, 12. Dezember 2012

Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung

Eine tarifliche Regelung, wonach der Anspruch auf eine Sonderzahlung vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember des Jahres abhängt, benachteiligt Arbeitnehmer, die vor diesem Stichtag wegen Erreichens des gesetzlichen Rentenalters aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, nicht unzulässig wegen ihres Alters.

Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD - Altersdiskriminierung

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 12.12.2012

Brauchen Sie Rechtsberatung zu diesem Thema? Dann finden Sie doch bei JuraPortal24.de einen passenden Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.