Montag, 10. Dezember 2012

Bundesgerichtshof zum Verkauf einer im - Verstoß gegen beihilferechtliches Durchführungsverbot? �

Ein Verstoß gegen das beihilferechtliche Durchführungsverbot kann auch in der Vereinbarung eines Kaufpreises liegen, der unter dem Marktwert liegt. In einer solchen Konstellation ist weiterhin grundsätzlich von der Unwirksamkeit des gesamten Vertrages auszugehen. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Mittwoch vergangener Woche entschieden.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2012

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