Mittwoch, 17. Oktober 2012

Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung)

gilt nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2012

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