Dienstag, 16. Oktober 2012

Erfolglose Verfassungsbeschwerde

gegen die überlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die &#252;berlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens nicht zur Entscheidung angenommen. Dies folgt aus einem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 2012. In Anbetracht des Rechts der Beschwerdef&#252;hrerin auf effektiven Rechtsschutz begegnet zwar die Unt&#228;tigkeit des Sozialgerichts &#252;ber einen Zeitraum von 30 Monaten erheblichen Bedenken. Allerdings besteht mangels Wiederholungsgefahr kein Rechtsschutzbed&#252;rfnis daf&#252;r, eine &#252;berlange Dauer des - mittlerweile abgeschlossenen - Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht feststellen zu lassen. Denn angesichts des Ende 2011 in Kraft getretenen Gesetzes &#252;ber den Rechtsschutz bei &#252;berlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren stehen nunmehr Rechtsbehelfe innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit zur Verf&#252;gung. <p>Jetzt die ganze Nachricht auf JuraPortal24.de lesen: <a
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">Erfolglose Verfassungsbeschwerde
gegen die &#252;berlange Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens</a></p>
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<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2012</p><p>Noch mehr aktuelle Informationen finden Sie hier: <a href="http://www.juraportal24.de/nachrichten.html" title="Juristische Informationen - Rechtsanwaltsverzeichnis"><strong>JuraPortal24.de - Anwaltsverzeichnis | Rechtsberatung</strong></a></p>