Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei Verfahren wiederum mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst. In zwei weiteren, ursprünglich ebenfalls auf den 16. Oktober 2012 terminierten Verfahren betreffend den Erwerb von "Lehman-Zertifikaten" waren die Verhandlungstermine aufgehoben worden, weil die Anleger - jeweils nach Abschluss außergerichtlicher Vergleiche - ihre Revisionen zurückgenommen hatten (vgl. dazu Pressemitteilungen 129/2012 und 162/2012). Insgesamt sind seit April 2011 in sieben "Lehman-Sachen" die Verhandlungstermine infolge Revisionsrücknahme aufgehoben worden.
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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2012
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