Mittwoch, 13. April 2011

Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.

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Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 13.04.2011

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